Krankenhausreform: Kritik von Krankenkassen, Zustimmung von Kliniken und Ärzteschaft

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant mit dem Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG) Änderungen an der Krankenhausstrukturreform. Länder sollen mehr Ausnahmen bei Qualitätskriterien und längere Fristen erhalten. Krankenkassen warnen vor Qualitätsverlust, Krankenhäuser und Ärzteverbände begrüßen mehr Flexibilität, kritisieren jedoch die Vorhaltefinanzierung.

25. August 2025
  • Politik


Die Bundesregierung will die Krankenhausreform anpassen. Laut Referentenentwurf zum Krankenhausanpassungsgesetz erhalten die Länder mehr Entscheidungsfreiheit und längere Fristen. Geplant sind Ausnahmen bei Qualitätskriterien, Erreichbarkeitsvorgaben und Fallzahlgrenzen in der Onkochirurgie. Auch Vorgaben für Fachkrankenhäuser und Leistungsgruppen werden geändert. Nordrhein-Westfalen soll Sonderregelungen erhalten. Zudem wird die Vorhaltefinanzierung bis 2030 schrittweise eingeführt, die Finanzierung des Transformationsfonds erfolgt hälftig durch den Bund. Krankenkassen kritisieren eine Aufweichung zentraler Qualitätsvorgaben und warnen vor Risiken für die Patientensicherheit. Sie fordern bundeseinheitliche Kriterien und mehr Einbindung. Krankenhäuser und ärztliche Verbände begrüßen die stärkere Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, sehen aber Defizite bei Vorhaltefinanzierung und Weiterbildung. Insgesamt stößt der Entwurf auf ein geteiltes Echo zwischen Kassen und Kliniken.

Quelle:

aerzteblatt.de


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