Krankenhausreform: Länder schnüren Kompromisspaket um Vermittlungsausschuss zu verhindern

Die Länder bündeln ihre Änderungswünsche zur Krankenhausreform auf vier Kernpunkte. Sie setzen auf eine schnelle Einigung im Parlament und wollen so den Vermittlungsausschuss vermeiden…

22. Januar 2026
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Die Bundesländer wollen das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zügig durch das Parlament bringen. Dafür reduzieren sie einen vorher umfangreichen Forderungskatalog auf vier Vorschläge. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi und Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann nennen als Motiv die Handlungsfähigkeit und mehr Planungssicherheit für die laufende Vorbereitung der neuen Krankenhausplanung.

Inhaltlich geht es um mehr Spielräume für Länder. Erstens sollen auch bestehende Krankenhäuser über den Transformationsfonds gefördert werden, etwa für Modernisierung in Regionen, in denen sich die Versorgungsstruktur kaum verändert. Zweitens wollen die Länder begründete Ausnahmen von der 2.000-Meter-Regel für Krankenhausstandorte ermöglichen, damit Häuser mit mehreren Gebäuden nicht Leistungen doppelt vorhalten müssen. Drittens fordern sie breitere Ausnahmen von Qualitätsvorgaben der Leistungsgruppen, ohne Zustimmungspflicht der Krankenkassen und mit verlängerbaren Fristen. Viertens soll die geplante Vorhaltevergütung in der budgetneutralen Phase geprüft und bei Bedarf nachgesteuert werden.

Die Länder rechnen zudem damit, Mittel aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) für die Kofinanzierung nutzen zu können. Die Vorschläge sollen zeitnah an Bundestagsfraktionen und das Bundesgesundheitsministerium gehen.

Quelle:
aerzteblatt.de

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