Krankenhausreform: Länder und Kliniken kritisieren fehlende Folgenabschätzung

Die Einigung zur Krankenhausreform stößt auf heftige Kritik von Ländern, Kliniken und Krankenkassen, die vor allem die fehlende Folgenabschätzung und die unveränderten Kernprobleme des Gesetzes bemängeln.

9. Oktober 2024
  • Politik


Die Einigung der Ampel-Bundestagsfraktionen mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Krankenhausreform ist von verschiedenen Seiten scharf kritisiert worden. Insbesondere die Bundesländer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bemängeln, dass nach wie vor eine Folgenabschätzung fehle, was eine fundierte Entscheidungsfindung erschwere. Kerstin von der Decken, Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, äußerte Zweifel, ob eine seriöse Analyse in der verbleibenden Zeit realisierbar sei. Kliniken und Krankenkassen sehen zudem ihre Hauptkritikpunkte am Gesetzentwurf unverändert, insbesondere die Vorhaltefinanzierung, die als zu bürokratisch und ineffizient angesehen wird. Die DKG warnt vor einer Gefährdung der Patientenversorgung, der GKV-Spitzenverband fordert gerechte Finanzierungsmodelle. Auch Länder wie Schleswig-Holstein bemängeln fehlende Mitbestimmung und fordern Korrekturen über den Bundesrat.

Einige Änderungsanträge im Überblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Krankenhäuser sollen insbesondere in unterversorgten Regionen an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen können.
  • Krankenhäuser, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen und Sicherstellungskrankenhäuser sollen ermächtigt werden, wenn keine Zulassungssperren für Vertragsärzte bestehen.
  • Bundeswehrkrankenhäuser sollen bedarfsunabhängig zur ambulanten Versorgung zugelassen werden.
  • Krankenhäuser sollen an der ambulanten Versorgung von Kindern teilnehmen können.
  • Einführung des Selbstkostendeckungsprinzips für bestimmte Kinder- und Behindertenkrankenhäuser ohne zeitliche Befristung.
  • Möglichkeit für spezialisierte Kinderkliniken, vom DRG-System ausgenommen zu werden.
  • Einführung eines Systems zur Personalbemessung im ärztlichen Dienst; Konzept soll bis zum 31. März 2025 vorgelegt werden.
  • Evaluierung des Bedarfsermittlungsinstruments durch Erprobung in repräsentativen Kliniken.
  • Überprüfung der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung bis zum 31. Dezember 2025, mögliche Zu- oder Abschläge auf die DRG-Fallpauschalen.
  • Umwandlungsfonds zur Förderung von Weiterbildungsinitiativen.
  • Abschaffung der Stichprobenprüfung bei Abrechnungen, stattdessen Entbürokratisierung der Prüfquote.
  • Erweiterter Evaluationsauftrag für die Vorhaltefinanzierung; Prüfung, ob eine Differenzierung des Anteils (60 %) für verschiedene Leistungsgruppen erforderlich ist.
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Energieeffizienz bei der Fördermittelvergabe.
  • Berechnung der Vorhaltepauschalen für die Jahre 2026 bis 2028 auf Basis der Betriebsergebnisse und Fallzahlen der Jahre 2023 und 2024.
  • Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben sollen auch von Maximalversorgern übernommen werden können.
  • Weitere kleinere Änderungen bei den Vorgaben zur personellen und technischen Ausstattung der 65 Leistungsgruppen.

Quelle:

aerzteblatt.de


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