Krankenhausreform: Ländermehrheit verzichtet auf Blockade, fordert aber Nachbesserungen

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt, beim Krankenhausreformanpassungsgesetz keinen Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Länder bleiben jedoch kritisch und bündeln ihre Einwände in einer Entschließung mit Forderungen nach Nachbesserungen…

16. März 2026
  • Politik

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt der Länderkammer, beim Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) keinen Vermittlungsausschuss anzurufen. Ein entsprechender Vorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern fand im Ausschuss keine Mehrheit. Das Bundesratsplenum entscheidet voraussichtlich am 27. März über das weitere Vorgehen.

Mecklenburg-Vorpommern hatte den Schritt mit dem Hinweis begründet, das Gesetz nicht ohne weitere Diskussion übernehmen zu wollen. Ziel war eine erneute Abstimmung unter den Ländern. Nach aktuellen Informationen unterstützen lediglich Sachsen und Sachsen-Anhalt diesen Ansatz. Brandenburg und Baden-Württemberg enthielten sich.

Trotz der Empfehlung gegen ein Vermittlungsverfahren äußert die Mehrheit der Länder deutliche Kritik am Gesetz. In einer geplanten Entschließung bündeln sie ihre zentralen Einwände gegen einzelne Regelungen der Reform.

Kritisch sehen die Länder unter anderem die Definition von Krankenhausstandorten über die sogenannte Zwei-Kilometer-Regel. Auch die bundeseinheitliche Festlegung für Fachkliniken bis März 2030 sowie mögliche Verschiebungen bei Leistungsgruppenzuweisungen stoßen auf Widerstand. Weitere Kritik richtet sich gegen neue Vorgaben zu Pflegepersonaluntergrenzen.

Nach Einschätzung der Länder schränken diese Regelungen ihre Planungshoheit erheblich ein und erschweren die Umsetzung der Reform. Zudem berücksichtige eine einheitliche Definition von Fachkliniken regionale Versorgungsstrukturen nur unzureichend.

Sorge bereitet den Ländern auch die konkrete Ausgestaltung der Vorhaltevergütung. Sie schlagen vor, die budgetneutrale Phase 2026 und 2027 sowie die Konvergenzphase 2028 und 2029 für Anpassungen zu nutzen. Mit dem Verzicht auf den Vermittlungsausschuss bleibt diese Forderung jedoch als politischer Appell an den Bund formuliert.

Quelle:
aerztezeitung.de

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