Krankenhausreform: Lockerung der Fusionskontrolle bis 2030 beschlossen

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erleichtert standortübergreifende Krankenhauszusammenschlüsse, indem die kartellrechtliche Fusionskontrolle bis 2030 deutlich eingeschränkt wird. Voraussetzung ist eine schriftliche Bestätigung der Landesbehörde, dass der Zusammenschluss die Krankenhausversorgung verbessert und keine wettbewerbsrechtlichen Hindernisse bestehen.

5. Dezember 2024
  • Politik
  • Ökonomie


Mit der Verabschiedung des KHVVG hat der Bundesrat eine wesentliche Änderung der Fusionskontrolle bei Krankenhauszusammenschlüssen gebilligt, die bis Ende 2030 gelten wird. Zukünftig ist keine Förderung aus dem Krankenhausstrukturfonds erforderlich, um die fusionskontrollrechtliche Bereichsausnahme in Anspruch zu nehmen. Stattdessen genügt die schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde, dass der Zusammenschluss zur Verbesserung der Versorgung beiträgt und keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Dieses Verfahren soll den Zusammenschluss von Krankenhäusern beschleunigen und die Ziele des KHVVG schneller erreichen. Nach 2030 kehrt die Regelung zu einem stärker kontrollierten Verfahren zurück, das an den Transformationsfonds anknüpft…

Quelle:

solidaris.de


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