Krankenhausreform: Mecklenburg-Vorpommern steht mit Vermittlungsanruf wohl allein

Mecklenburg-Vorpommern will den Vermittlungsausschuss zum KHAG anrufen, obwohl die meisten Länder nach einer Protokollnotiz der Bundesregierung darauf verzichten. Das Land kritisiert vor allem Pflegepersonaluntergrenzen, Mindestvorhaltezahlen und Fristen bei Leistungsgruppen…

27. März 2026
  • Politik

Mecklenburg-Vorpommern will die Auseinandersetzung um das Krankenhausreformanpassungsgesetz im Bundesrat fortsetzen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Land stellt damit zentrale Teile der Reform erneut infrage, obwohl die übrigen Länder nach einer Erklärung der Bundesregierung offenbar nicht mehr mitziehen.

Auslöser ist eine Protokollnotiz der Bundesregierung. Darin kündigt sie an, die Folgen der Pflegepersonaluntergrenzen für die Zuteilung von Leistungsgruppen regelmäßig mit den Ländern zu evaluieren. Außerdem will sie prüfen lassen, warum Krankenhäuser die Untergrenzen trotz vollständiger Personalkostenfinanzierung oft nicht einhalten und wie sich die Erfüllungsquote erhöhen lässt. Gesetzesänderungen wären damit erst später möglich.

Mehrere Länder hatten zuvor Änderungen an dem Gesetz verlangt, das der Bundestag Anfang März beschlossen hatte. Aus dem Bundestag kam jedoch eine klare Absage an Nachverhandlungen. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis erklärte, politisch geeinte Prozesse müssten verlässlich bleiben.

Mecklenburg-Vorpommern kritisiert vor allem vier Punkte. Das Land lehnt die neue Definition der Fachkrankenhäuser durch Gremien der Selbstverwaltung ab. Es verlangt Klarstellungen zu Belegärzten in den Leistungsgruppen. Es sieht bundeseinheitliche Mindestvorhaltezahlen als Nachteil für dünn besiedelte Regionen. Zudem fordert es mehr Zeit, um Leistungsgruppen ohne Zustimmung der Krankenkassen zuzuweisen, weil die maßgeblichen Mindestvorhaltezahlen erst am 12. Dezember 2026 bekannt werden sollen. Diese und weitere Forderungen hat das Land auch als Antrag in das Bundesratsplenum eingebracht.

Quelle:
aerzteblatt.de

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