Krankenhausreform nach NRW-Vorbild: 61 Leistungsgruppen ab 2027 festgelegt

Die neue Koalition setzt auf Struktur statt Symbolik: Leistungsgruppen nach NRW-Vorbild, Primärarztpflicht, spezialisierte Unfallchirurgie und Bürokratieabbau sollen die Versorgung sichern – mit Nachdruck gegen Engpässe und wirtschaftliche Schieflagen im Kliniksystem.

14. April 2025
  • Politik


Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD markiert eine deutliche Weichenstellung für die Gesundheitsversorgung. Zentraler Bestandteil ist die Einführung von Leistungsgruppen nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens. Die bisher 60 Gruppen werden um die spezielle Unfallchirurgie ergänzt – ein Erfolg für Fachgesellschaften und Kliniken. Ziel ist eine bundesweit einheitliche und qualitätsgesicherte Versorgung.

Gleichzeitig kündigt die Landesregierung ein verbindliches Primärarztsystem an. Patienten sollen künftig zuerst zum Haus- oder Kinderarzt gehen. Ausnahmen gelten für Gynäkologie und Augenheilkunde. Chronisch Kranke sollen durch Sonderregelungen berücksichtigt werden.

Facharzttermine werden künftig von der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt – gelingt dies nicht zeitnah, übernehmen Kliniken die Versorgung.

Die Krankenhausreform orientiert sich an den 60 Leistungsgruppen aus NRW und wird ab 2027 gesetzlich verankert. Eine Übergangsregelung schützt bestehende Zuweisungen bis maximal Ende 2030. Finanziell angeschlagene, aber versorgungsrelevante Kliniken erhalten Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Fachkliniken sollen durch eine neue Definition erhalten bleiben.

Mit einem Bürokratieentlastungsgesetz sollen Dokumentationspflichten reduziert werden. Für Medizinstudierende im Praktischen Jahr ist eine Mindestvergütung in Höhe des BAföG vorgesehen.

Außerdem plant die Koalition gesetzliche Rahmenbedingungen für den Rettungsdienst im Krisen- und Verteidigungsfall – mit klaren Zuständigkeiten und abgestimmten Strukturen.

Quelle:

dgou.de


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