Krankenhausreform: Neue Vorgaben für Pflegebudget und Personal

Der Bundestag hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz beschlossen. Für die Pflege ändern sich Finanzierung und Personalvorgaben. Gleichzeitig erhalten Länder mehr Zeit für die Umsetzung zentraler Reformelemente…

10. März 2026
  • Politik

Der Bundestag hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verabschiedet. Die Reform verändert zentrale Strukturen der stationären Versorgung und betrifft auch die Pflege in Kliniken.

Die Bundesländer erhalten mehr Zeit für die Umsetzung wichtiger Reformbestandteile. Dazu zählen die Zuweisung von Leistungsgruppen, neue Qualitätsanforderungen sowie Anpassungen der Krankenhausstrukturen. Länder können künftig länger Ausnahmen von einzelnen Anforderungen zulassen. Diese Ausnahmen können bis zu sechs Jahre gelten und sollen Versorgungsengpässe vermeiden, etwa in Regionen mit drohenden Klinikschließungen.

Für die Pflege bringt das Gesetz mehrere Änderungen. Tätigkeiten von Pflegefachpersonen außerhalb der unmittelbaren Patientenversorgung sollen künftig möglicherweise nicht mehr über das Pflegebudget refinanziert werden. Dazu könnten auch Dokumentationsaufgaben zählen. Die genaue Abgrenzung bleibt offen und könnte zu Konflikten zwischen Krankenkassen, Medizinischem Dienst und Krankenhäusern führen.

Gleichzeitig gewinnen Pflegepersonaluntergrenzen an Bedeutung. Sie gelten künftig als Qualitätskriterium für alle Leistungsgruppen. Damit rückt die pflegerische Personalausstattung stärker in den Mittelpunkt der strukturellen Anforderungen an Krankenhäuser.

Parallel wird der Transformationsfonds neu ausgestaltet und mit bundesweiten Mitteln aufgestockt. Er soll Umbauten, Fusionen und Spezialisierungen im Krankenhaussektor unterstützen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte im Bundestag die Bedeutung einer stärkeren Bündelung von Kapazitäten und mehr Spezialisierung in der stationären Versorgung. Gleichzeitig müsse eine verlässliche wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung erhalten bleiben.

Für Krankenhäuser bedeutet die Reform umfangreiche organisatorische Anpassungen. Dazu zählen neue Leistungsstrukturen, bauliche Veränderungen und langfristige Personalplanung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft weist jedoch darauf hin, dass zentrale Fragen zur künftigen Finanzierung weiterhin offen sind.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Bund und Länder hatten sich zuvor kurzfristig auf einen Kompromiss geeinigt und damit ein Vermittlungsverfahren verhindert.

Quelle:
bibliomed-pflege.de

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