Krankenhausreform: Personalstandards rücken bei ver.di in den Mittelpunkt
Bei der Anpassung der Krankenhausreform unterstützt ver.di die stärkere Verknüpfung von Leistungsgruppen und Personalvorgaben sowie Klarstellungen zum Pflegebudget. Zugleich fordert die Gewerkschaft eine echte Vorhaltefinanzierung, verbindliche Personalbemessung und mehr Beteiligung der Beschäftigten…
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Positives Signal bei Personalvorgaben und Pflegebudget
Die gute Nachricht zuerst: Die umstrittene Finanzierung des Transformationsfonds durch gesetzlich Krankenversicherte ist vom Tisch. Der Finanzierungsanteil des Bundes soll nun – wie von ver.di gefordert – durch Steuermittel des Bundes und zur Hälfte durch die Länder erfolgen. „Die Kosten des Umbaus der Krankenhauslandschaft nicht wie bisher geplant den gesetzlich Versicherten aufzubürden, ist eine überfällige Korrektur“, begrüßte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
Mit Blick auf die geplanten Anpassungen der Krankenhausreform unterstützt ver.di zudem, die Vergabe von Leistungsgruppen an die Einhaltung verbindlicher Personalvorgaben zu knüpfen. „Die Qualität der Krankenversorgung hängt nicht nur von den Fallzahlen und der technischen Ausstattung ab, sondern auch und vor allem von einer angemessenen Personalausstattung“, betonte Bühler. Dass die Pflegepersonaluntergrenzen künftig stärker berücksichtigt werden sollen, sei richtig – zumal Auswertungen zeigen, dass die Mindestvorgaben in rund 15 Prozent der Schichten nicht eingehalten werden.
Positiv bewertet ver.di außerdem die Klarstellung, dass pflegefremde Tätigkeiten nicht aus dem Pflegebudget finanziert werden dürfen. „Es kann nicht angehen, dass Krankenhäuser aus rein wirtschaftlichen Erwägungen pflegefremde Tätigkeiten auf Pflegepersonen verlagern“, erklärte Bühler. Pflegekräfte seien hochqualifizierte Fachpersonen und müssten für die Versorgung der Patientinnen und Patienten eingesetzt werden.
Weitere Nachbesserungen notwendig
Anlässlich der Anhörung von Verbänden am 21. August 2025 zum Krankenhausreformnachbesserungsgesetz (KHAG) weist Bühler zugleich auf gezielte Forderungen von ver.di zur weiteren Verbesserung des Gesetzes hin.
Fatal sei es etwa, die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium zu streichen. „Wenn es aufgrund von Personalmangel nach einer erfolgreichen OP keine kontinuierliche Überwachung durch qualifizierte Pflegepersonen gibt, kann das für die Patienten gefährlich werden“, erklärte Bühler. „Es braucht nicht nur genug Ärztinnen und Ärzte, sondern auch genug Beschäftigte in der Pflege und anderen Berufsgruppen.“ Neben den Pflegepersonaluntergrenzen müsse daher die Umsetzung der Personalbemessungssysteme in der Krankenhauspflege und der Psychiatrie, der PPR 2.0 und der PPP-RL, als Qualitätskriterium festgeschrieben werden.
ver.di fordert vollständige Übernahme der Personalkosten
Nicht ausreichend seien zudem die Gesetzesänderungen bei der Vorhaltefinanzierung, so Bühler weiter. Die bloße Fristverschiebung um ein Jahr löse das Problem nicht. „Es braucht eine tatsächliche Vorhaltefinanzierung, unabhängig von der Anzahl der Fälle.“ Dazu gehöre insbesondere die vollständige Refinanzierung der Personalkosten.
„Alle Beschäftigte im Krankenhaus leisten einen wichtigen Beitrag, damit das Krankenhaus funktioniert, deshalb müssen die Personalkosten vollständig übernommen werden – so, wie es bei der Pflege am Bett bereits gilt.“
— Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di Bundesvorstand
ver.di fordert außerdem, Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen in die Veränderungsprozesse dieser Transformation einzubeziehen. „Wer glaubt, dass das Personal der Planung einfach folgt, irrt. Damit die Reform gelingt, müssen die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen frühzeitig beteiligt werden“, so Bühler. „Die Krankenhausreform wird sich daran messen lassen müssen, ob sie zur flächendeckenden Versorgungsicherheit beiträgt und ob sie es schafft, die Beschäftigten beim Umbau mitzunehmen.“
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