Krankenhausreform: Verbände uneins über Kurskorrekturen
Das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform stößt auf breite Kritik. Verbände, Kliniken und Kassen fordern teils gegensätzliche Änderungen und warnen vor Risiken für Qualität und Versorgungssicherheit…
- Politik
Der Marburger Bund fordert rechtliche Änderungen für Weiterbildungsverbünde. Ohne Ausnahme von der erlaubnispflichtigen Arbeitnehmerüberlassung sieht die Ärztegewerkschaft die Organisation der Weiterbildung im Krankenhaus gefährdet und warnt vor Folgen für die fachärztliche Versorgung. Rotationen von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zwischen kooperierenden Häusern sollen rechtssicher möglich werden. Dazu verlangt der Verband Anpassungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und beim Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Weiterbildung. Zudem fordert er klarere Rahmenbedingungen für Kooperationen und bundesweit einheitliche Erreichbarkeitskriterien, etwa Fahrzeitgrenzen.
Krankenhäuser verlangen weitere Spielräume. Der Katholische Krankenhausverband warnt, ohne ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten drohten vor allem in ländlichen Regionen Versorgungslücken. Fachgesellschaften drängen ebenfalls auf Nachbesserungen. Die Deutsche Schmerzgesellschaft fordert eine eigene Leistungsgruppe für Spezielle Schmerztherapie. Sie warnt, dass sonst ein erheblicher Teil der Standorte der multimodalen Schmerztherapie (OPS 8-918) Abrechnungsausschlüssen ausgesetzt sein könnte, weil Fälle fachfremden Leistungsgruppen mit anderen Mindestanforderungen zugeordnet würden.
Krankenkassen kritisieren eine Verwässerung. Der IKK Bundesverband spricht von „Hintertüren“ und befürchtet einen Flickenteppich, wenn Länder mehr Ausnahmen bekommen. Die AOK fordert statt Lockerungen eine Korrektur grundlegender Konstruktionsfehler, darunter eine bedarfsorientierte Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen. Die Verschiebung um ein Jahr solle genutzt werden, um ein wissenschaftliches Bedarfsinstrument zu entwickeln. Zudem kritisiert die AOK Vorgaben zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen und will dort den Schwerpunkt auf ambulanter Behandlung mit Übernachtungsmöglichkeit. Der IKK warnt außerdem vor weniger Einfluss der Selbstverwaltung, etwa bei der Weiterentwicklung der Leistungsgruppen, und sieht damit die Verbindlichkeit von Mindeststandards gefährdet.
Weitere Verbände fordern Nachjustierungen. Die Medizintechnik verlangt, Hybrid-DRG und ambulante OPS-Leistungen vollständig in Leistungsgruppen und Vorgaben einzubeziehen und fordert verlässliche Länderfinanzierung für technische Infrastruktur. Der Bundesverband Pflegemanagement kritisiert fehlende Verknüpfungen wichtiger Reformbausteine, vermisst pflegebezogene Kriterien in der Vorhaltefinanzierung und lehnt die Streichung von Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium ab.
Experten-Anhörung: Nachbesserungen an geplanter Anpassung der Krankenhausreform
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