Krankenhausreform verliert Tempo: Streit um Rechtsgrundlage verzögert Umsetzung
Bund und Länder stehen auf der Bremse: Statt klarer Vorgaben zur Krankenhausreform herrscht Unsicherheit. Die geplante Rechtsverordnung könnte durch ein Gesetz ersetzt werden, mit gravierenden Folgen für Planung, Finanzierung und Versorgungssicherheit.
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Die Umsetzung der Krankenhausreform droht sich erheblich zu verzögern. Ursprünglich sollte eine Rechtsverordnung die personellen und technischen Anforderungen der neuen Leistungsgruppen definieren, das zentrale Steuerungsinstrument der Reform. Doch laut DKG-Chef Gerald Gaß plant das Bundesgesundheitsministerium nun, diese Vorgaben per Gesetz zu regeln. Dieses sogenannte Vorschaltgesetz käme frühestens im Herbst ins Kabinett und könnte frühestens Ende des Jahres verabschiedet werden. Die Länder müssten damit ihre Krankenhausplanung weiter aufschieben.
In der Koalition regt sich Unmut: SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis warnt vor einer Aufweichung der Reform und mahnt an, gesetzlich vereinbarte Fristen einzuhalten. Auch der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, kritisiert das mögliche Aus der Verordnungen als gesetzeswidrig. Er sieht die Gefahr einer Rückentwicklung hin zu einem intransparenten System mit Qualitätsrisiken für Patient:innen.
Die Verzögerung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung, Zukunftsplanung der Kliniken und die Versorgungssicherheit haben. Der Streit um die Rechtsgrundlage droht die Reform in ihrer Substanz zu entkernen. Statt Fortschritt steht plötzlich wieder Stillstand im Raum.
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