Krankenhausreform vor der Schlussrunde: Für den Vermittlungsausschuss fehlt bisher die Mehrheit
Vor der Bundesratsentscheidung zum KHAG fehlt weiter eine Mehrheit für den Vermittlungsausschuss. Die Länder wollen das Gesetz trotz Kritik abschließen. Der Streit um Pflegepersonaluntergrenzen bleibt der schärfste Konflikt…
- Politik
- Ökonomie
Vor der Beratung des Krankenhausreformanpassungs-Gesetzes im Bundesrat wollen die Länder das Vorhaben mehrheitlich beenden. Der Unmut über zentrale Punkte bleibt jedoch weiterhin groß. Kurz vor der Sitzung dreht sich der schärfste Konflikt vor allem um die Pflegepersonaluntergrenzen.
Mecklenburg-Vorpommern beantragt nun die Anrufung des Vermittlungsausschusses und nennt dabei mehrere bekannte Streitpunkte. Dazu zählen die Definition von Fachkrankenhäusern, einheitliche Mindestvorhaltezahlen sowie Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen. Im Gesundheitsausschuss des Bundesrats unterstützte bisher lediglich das Land Sachsen diesen Kurs. Im Plenum wären allerdings 35 von 69 Stimmen für einen Erfolg nötig.
Wahrscheinlicher ist deshalb eine Entschließung des Bundesrats. Darin fordert Mecklenburg-Vorpommern gezielte Nachbesserungen und warnt vor Problemen für die Versorgung in dünn besiedelten Regionen. Rechtlich gesehen würde eine solche Entschließung die Bundesregierung in ihrem Handeln nicht binden.
Besonders umstritten sind dabei die Pflegepersonaluntergrenzen. Länder und Klinikträger warnen vor den Folgen einer strikten Anwendung für bis zu 700 Krankenhäuser. Auch Häuser der Maximalversorgung könnten durch diese Regelung wichtige Leistungsgruppen verlieren. Verdi und der GKV-Spitzenverband verteidigen die Vorgabe hingegen als einen notwendigen Mindeststandard. Die Bundesregierung nimmt die Bedenken zwar zur Kenntnis, verspricht aber lediglich eine regelmäßige gemeinsame Evaluation der Folgen.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.