Krankenhaustransformationsfonds: KBV schaltet EU-Kommission ein
Die KBV fordert den Bundesrat auf, das Krankenhausstrukturgesetz zu stoppen. Sie sieht Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht und kritisiert eine ungerechte Mittelverteilung zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten. Eine Beschwerde bei der EU-Kommission wurde bereits eingereicht.
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Der Bundesrat wird sich am 5. März erstmals mit dem Krankenhausstrukturfondsgesetz befassen, eine Entscheidung ist für den 21. März geplant. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert, das Gesetz zu stoppen. In einem Schreiben an den Gesundheitsausschuss des Bundesrates sowie an alle Ministerpräsidenten und die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden kritisiert die KBV, dass der Entwurf in wesentlichen Punkten gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoße.
Konkret geht es um das EU-Beihilferecht und die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der Krankenhausreform. Die KBV befürchtet eine Benachteiligung der Vertragsärzte gegenüber den Kliniken, insbesondere bei den so genannten „sektorenübergreifenden Einrichtungen“. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die Körperschaft Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt. Sollte der Bundesrat die Verordnung unverändert beschließen, droht weiterer juristischer Widerstand…
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