Krankenhaustransparenzgesetz: Qualitätsdarstellung weiterhin unzureichend

Anlässlich der Entscheidung des Vermittlungsausschusses zum Krankenhaustransparenzgesetz erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV):

23. Februar 2024
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Anlässlich der Entscheidung des Vermittlungsausschusses zum Krankenhaustransparenzgesetz erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV):

„Es ist bedauerlich, dass in der Diskussion um die Verknüpfung des Transparenzportals mit Aspekten der Finanzierung und der Krankenhausreform die sachliche Auseinandersetzung über eine bürgerverständliche Darstellung der Qualität in den Hintergrund getreten ist. Ein wesentliches Ziel des Krankenhaustransparenzgesetzes ist es, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, die Qualität eines Krankenhauses korrekt zu bewerten. Aktuell mangelt es dem Transparenzportal jedoch an einer adäquaten Risikoadjustierung, die die spezifischen Charakteristika der behandelten Patientinnen und Patienten, wie beispielsweise Alter und Multimorbidität, berücksichtigt. Werden diese Besonderheiten nicht einbezogen, führt dies zu einer Verzerrung der Aussagen über die tatsächliche Behandlungsqualität. Dieser grundlegende Mangel des nun verabschiedeten Transparenzportals schränkt seinen Mehrwert für die Öffentlichkeit erheblich ein.“

Quelle:

dekv.de.deKV


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