Kreisklinik Groß-Gerau: Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland geht in die nächste Runde
Frau Prof. Erika Raab hat den Staat verklagt, um klären zu lassen, ob das Finanzierungssystem der Kliniken europarechtswidrig ist. Die Geschäftsführerin der Kreisklinik Groß-Gerau fordert über 1,7 Millionen Euro Schadensersatz und steht mit ihrer Forderung längst nicht mehr allein da. Nun geht das Verfahren in die nächste Runde.
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Raab klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen systematischer Unterfinanzierung. In ihrer Klage fordert sie für das Jahr 2023 Schadensersatz in Höhe von über 1,7 Millionen Euro. Diese Summe entspricht dem Betrag, der trotz erbrachter Leistungen nicht durch das geltende Finanzierungssystem abgedeckt worden sei. Das Verfahren wird durch die Kanzlei Boemke und Partner begleitet. Der Sachverhalt soll in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Darmstadt diskutiert werden und würde spätestens in der zweiten Instanz dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden müssen.
Weitere Kliniken haben sich dem juristischen Vorstoß bereits angeschlossen oder erwägen eigene Klagen. Die Kreisklinik betont, dass es ihr nicht nur um finanzielle Nachbesserungen geht, sondern auch um eine grundsätzliche Klärung: Muss der Staat künftig für Schäden haften, die durch strukturelle Mängel des Systems entstehen? Die Argumentation stützt sich auf europarechtliche Vorgaben zur Daseinsvorsorge. Die nächste Etappe ist eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Darmstadt. Ein konkreter Termin steht noch aus. Ab der zweiten Instanz gilt eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof als notwendig. Das neue Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz greift einige der Argumente aus der Klageschrift auf. Allerdings bleibt das Grundproblem der strukturellen Unterfinanzierung trotz Soforthilfen bestehen.
kma-online.de

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