Kreiskliniken erhalten vorläufige Zuweisung ihrer Leistungsgruppen: Detailarbeit beginnt
Die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg haben den Entwurf des Feststellungsbescheids über künftige Leistungsgruppen erhalten. Alle Kernkompetenzen bleiben erhalten, die endgültige Zuweisung erfolgt im Dezember…
- Ökonomie
Auch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg haben vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege den Feststellungsbescheid über künftige Leistungsgruppen für die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg im Entwurf erhalten. Die erste Bilanz fällt positiv aus. „Das, was das Land Hessen für uns als medizinische Leistungen vorgesehen hat, bedeutet, dass wir weiterhin für die medizinische Versorgung der Menschen im Landkreis sorgen können“, sagt Gesundheitsdezernentin Christel Sprößler.
Die Kreiskliniken bleiben weiterhin stark in den Bereichen Geriatrie und Innere Medizin mit den Schwerpunkten Gastroenterologie und Kardiologie sowie in der allgemeinen Chirurgie und Unfallchirurgie/Orthopädie. Ein Schwerpunkt bleibt die Bariatrie und das breite Spektrum der Endoprotketik und Wirbelsäulenchirurgie. Ebenfalls zugewiesen wurden die allgemeine Frauenheilkunde und die Intensivmedizin. „Also alles, was die Menschen bei uns an Leistungen gewohnt sind“, sagt Christel Sprößler.
Die Analyse beginnt
Betriebsleiter Christoph Dahmen hebt nochmals hervor, dass die jetzigen Zuweisungen ein erster Schritt sind: „Die Krankenhäuser erhalten jetzt die Gelegenheit zur Stellungnahme in einem Anhörungsverfahren, denn erst im Dezember erfolgen die endgültigen Zuweisungen und es kann bis dahin noch zu Veränderungen kommen.“ Betriebsleiterin Pelin Meyer erklärt: „Ministerin Diana Stolz hat immer betont, dass es darum gehe, dass dort behandelt wird, wo Erfahrung und Qualität für das jeweilige Fachgebiet vorhanden sind. Gemäß diesem Maßstab werden wir – wie auch alle anderen Krankenhäuser – nun die Zuweisungen genau analysieren und auf die Anhörung vorbereiten.“ Sorgfalt sei nun wichtig, denn immerhin gehe es um die Zukunft der medizinischen Versorgung im Landkreis. „Es ist ein vorläufiger Bescheid, und wir werden ihn auch so nehmen“, sagt Pelin Meyer. „Der in Hessen bislang sehr strukturierte Weg der Reform ist für alle Kliniken noch nicht zu Ende.“
Die Krankenhausreform des Bundes, die nun von jedem Bundesland umgesetzt wird, sieht 65 Leistungsgruppen vor. Diese legen fest, welche medizinischen Behandlungen ein Krankenhaus anbieten darf. Die Kreiskliniken haben entsprechend ihren Stärken und gemäß dem Gedanken der Krankenhausreform, Kompetenzen in Kliniken zu bündeln und gleichzeitig eine gute medizinische Versorgung in der Region sicherstellen zu können, ihre Leistungsgruppen beantragt.
Alle Kernkompetenzen bleiben erhalten
„Eins ist aber sicher“, fügt die Betriebsleiterin an, „dass wir jetzt schon sagen können, dass mit den uns zugeteilten Leistungsgruppen unsere Kernkompetenzen erhalten bleiben. Das freut uns.“
„Nun haben wir drei Wochen Zeit, um eine Stellungnahme zu den Ergebnissen zu geben“, sagt Christoph Dahmen, „und diese Zeit werden wir auch nutzen.“ Gesundheitsdezernentin Christel Sprößler erklärt: „Wir haben nach über 2 Jahren erstmalig eine Orientierung durch den Versand der vorläufigen Feststellungsbescheide. Nun geht es an die Feinarbeit, damit wir auch nach der endgültigen Zuweisung Ende des Jahres sicher sein können, unserem Versorgungsauftrag für die Menschen im Kreis weiter so wie bislang oder besser nachkommen zu können.“

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