Kreiskrankenhaus Bergstraße: Kooperation mit Artemed in Vorbereitung

Das Kreiskrankenhaus Bergstraße soll enger mit der Artemed-Gruppe zusammenarbeiten. Der Kreistag hat am 15. September einer Vereinbarung zugestimmt, die medizinische Konzepte und Förderanträge vorbereitet. Über eine mögliche Übernahme wurde noch nicht entschieden…

17. September 2025
  • Ökonomie

Das Kreiskrankenhaus Bergstraße soll enger mit der Artemed-Gruppe zusammenarbeiten. Der Kreistag hat am 15. September einer Vereinbarung zugestimmt, die medizinische Konzepte und Förderanträge vorbereitet. Über eine mögliche Übernahme wurde noch nicht entschieden.

Das Kreiskrankenhaus Bergstraße (KKB) in Heppenheim steht vor einem möglichen Wechsel seiner Trägerschaft. Aktuell hält die Universitätsklinik Heidelberg 90 Prozent und der Kreis Bergstraße 10 Prozent der Anteile. Die Artemed Gruppe, die bereits das Heilig-Geist-Hospital in Bensheim betreibt, könnte perspektivisch Hauptgesellschafterin werden.

Der Kreistag Bergstraße hat am 15. September 2025 einstimmig beschlossen, eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem KKB und dem Heilig-Geist-Hospital auszuhandeln. Grundlage hierfür ist ein gemeinsames medizinisches Konzept, das beim Land Hessen eingereicht wurde. Ziel ist die Bündelung von Leistungsgruppen und die Beantragung von Fördermitteln, insbesondere aus dem Krankenhaustransformationsfonds.

Etwa die Hälfte der Leistungsbereiche beider Häuser überschneidet sich, darunter die Bereiche Innere Medizin und Orthopädie. Durch die Kooperation sollen Doppelstrukturen abgebaut und die Versorgung im Kreis Bergstraße langfristig gesichert werden. Auch die gemeinsame Ausbildung an der Gesundheitsakademie Bergstraße bleibt fester Bestandteil.

Eine Übernahme durch die Artemed Gruppe ist noch nicht beschlossen. Der Kreis Bergstraße betont, dass er Einfluss auf die Notfallversorgung und die Personalstruktur behalten möchte.

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erhöht den Druck, eine Entscheidung zu treffen. Es verpflichtet alle Häuser zur Neuausrichtung auf Leistungsgruppen. Die künftige Trägerstruktur wird in einem gesonderten Verfahren festgelegt.

Quelle:
kreis-bergstrasse.de

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