Kreistag Hersfeld-Rotenburg beschließt Überarbeitung des Betrauungsakts – Zeitplan liegt beim Land Hessen
Der Kreistag Hersfeld-Rotenburg hat einstimmig beschlossen, den veralteten Betrauungsakt des Kreiskrankenhauses Rotenburg zu überarbeiten. Die Fertigstellung hängt von Leistungsgruppen-Bescheiden des Landes Hessen ab…
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Ohne aktuellen Betrauungsakt fehlt dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg die rechtliche Grundlage, um kommunale Unterstützungsleistungen wie Bürgschaften oder Investitionszuschüsse für das Kreiskrankenhaus Rotenburg beihilferechtskonform zu gewähren. Der Kreistag hat am 23.05.2026 einstimmig mit einer Enthaltung beschlossen, diesen Akt zu überarbeiten. Den Antrag stellten gemeinsam alle sechs Fraktionen: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FW, FDP und UBL/Bürger-Herz.
Die Überarbeitung ist an den Zeitplan des Landes Hessen gebunden. Das hessische Gesundheitsministerium plant, den Krankenhäusern die Bescheidentwürfe für die künftigen Leistungsgruppen im Oktober zuzusenden. Die endgültigen Feststellungsbescheide sollen Mitte Dezember folgen. Erst danach kann der Landkreis den neuen Betrauungsakt ausarbeiten und vom Kreistag beschließen lassen.
Landrat Torsten Warnecke betont, dass es nicht dauerhaft Aufgabe von Landkreisen und Kommunen sei, strukturelle Defizite der Krankenhausfinanzierung auszugleichen. Die wirtschaftliche Lage der meisten Krankenhäuser in Deutschland verschlechtere sich seit Jahren, weil die Finanzierung durch den Bund nicht auskömmlich sei. Die Lösung müsse auf Bundesebene gefunden werden.
Zugleich bekräftigt Warnecke die Verantwortung des Landkreises für die gesundheitliche Infrastruktur der Region: Das Kreiskrankenhaus müsse eine Zukunft haben.
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