Kreisumlage für Märkische Kliniken rechtmäßig: Gericht stellt Verfügbarkeit über Nutzung

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Klage der Städte Iserlohn, Menden und Hemer abgewiesen. Alle drei müssen weiter über die Kreisumlage für das Klinikum Lüdenscheid zahlen…

20. Mai 2026
  • Politik
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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat entschieden, dass die Beteiligung der Städte Iserlohn, Menden und Hemer an der Finanzierung des Klinikums Lüdenscheid über die Kreisumlage rechtmäßig ist. Die Klage der drei Städte scheiterte, obwohl ihre Einwohner das Klinikum kaum nutzen.

Die Städte hatten argumentiert, ihre Bevölkerung profitiere kaum von der Klinik. Aus Hemer stammten zuletzt gerade 0,4 Prozent der Patientenfälle, die Zahlen aus Iserlohn und Menden lagen ähnlich niedrig. Trotzdem werden die Kosten für geplante Investitionen von mehr als 150 Millionen Euro, vor allem für Brandschutz und Sanierung, über die Kreisumlage auf alle Städte im Märkischen Kreis verteilt.

Das Gericht stellte klar, dass nicht die tatsächliche Nutzung maßgeblich sei, sondern die Verfügbarkeit des Krankenhauses für alle Bürger im Kreis. Das Klinikum Lüdenscheid halte bestimmte Leistungen vor, die im gesamten Märkischen Kreis nur dort angeboten werden, darunter Kinderheilkunde und spezielle Unfallchirurgie. Auch für Katastrophenfälle und Notfallversorgung komme dem Haus eine zentrale Bedeutung zu.

Die Stadt Hemer prüft eine Berufung gegen das Urteil.

Quelle:
wdr.de

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