Krisenfeste Kliniken ohne Finanzierung: Wer zahlt für Resilienz im Verteidigungsfall?
Deutschland bereitet sich mit dem geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz und Großübungen wie der „Medic Quadriga“ auf den Bündnisfall vor. Die Finanzierung der Krisenvorsorge bleibt ungeklärt…
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Deutschland arbeitet an einem Gesundheitssicherstellungsgesetz, welches Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bis Sommer 2026 vorlegen will. Das Vorhaben knüpft an eine Ankündigung ihres Vorgängers Karl Lauterbach (SPD) an. Es soll die medizinische Versorgung im Kriegs- und Katastrophenfall rechtlich verankern. Warken räumte auf der Münchner Sicherheitskonferenz ein, dass Deutschland bislang zu wenig vorbereitet sei. Als größte Schwachstellen nennt sie Datenlage, Qualifikation und Lagebild.
Parallel laufen konkrete Vorbereitungen, denn die BG Kliniken und Bundeswehrkrankenhäuser kooperieren seit sieben Jahren in über 40 gemeinsamen Projekten, darunter Ausbildungsformate, Rehabilitation und das Cluster-HUB-Konzept. Anfang März 2026 probten sie gemeinsam mit dem BBK, Rettungsdiensten und zwölf Berliner und Brandenburger Krankenhäusern bei der Großübung „Medic Quadriga“ die Rettungskette vom fiktiven Gefechtsfeld in Litauen bis ins zivile Klinikbett. Das Zusammenspiel funktionierte weitgehend; kleinere Anlaufschwierigkeiten durch unterschiedliche Begrifflichkeiten und ein Nadelöhr bei der Eingangssichtung wurden während der Übung behoben.
Auch das DRK ist eingebunden. Ein 2024 verabschiedetes Positionspapier verankert die Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr. VdS-Präsidentin Edith Dürr warnt, dass ohne strukturelle Einbindung hochqualifizierter Pflege nationale Resilienz lückenhaft bleibe.
Ungeklärt bleibt die Finanzierung. Der Krankenhaustransformationsfonds stellt bis 2035 rund 50 Milliarden Euro bereit, deckt aber keine Maßnahmen gegen hybride Bedrohungen ab. Auch die Abrechnung der Behandlung verwundeter Soldaten von Bündnispartnern im GKV-System ist offen. Prof. Georg Osterhoff und Prof. Jens Scholz fordern, das Sondervermögen des Bundes gezielt für Kliniken der kritischen Infrastruktur einzusetzen.
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