Kritik an Zwei-Kilometer-Regel und unzureichender Finanzierung

Die Bundesregierung überarbeitet die Krankenhausreform. Baden-Württemberg begrüßt das, fordert aber Ausnahmen bei Standortregeln, höhere Fallpauschalen und Zuschläge für Kliniken mit wenigen Betten…

11. September 2025
  • Politik
  • Ökonomie

Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform. Es soll die umstrittenen Regelungen aus der Amtszeit von Ex-Minister Karl Lauterbach verändern. Die Landesregierung von Baden-Württemberg unterstützt die Korrekturen, sieht jedoch weiteren Änderungsbedarf.

    Ein Schwerpunkt liegt auf den Primärversorgungszentren. Diese sollen die Versorgung durch die Zusammenarbeit mehrerer Fachrichtungen verbessern. Nach Ansicht des Landes verhindert die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung aber wirksame Lösungen.

    Zweiter Kritikpunkt ist die Zwei-Kilometer-Regel. Sie erschwert nach Darstellung des Landes die Organisation von Kliniken mit mehreren Gebäuden, wie an der Uniklinik Ulm oder dem Alb-Donau-Klinikum. Hier fordert das Gesundheitsministerium Ausnahmen und mehr Gestaltungsspielraum.

    Auch die Finanzierung bleibt umstritten. Nach Angaben des Landes sind die Fallpauschalen zu niedrig, um die höheren Lohnkosten in Baden-Württemberg abzudecken. Zudem könnten Kliniken im Land benachteiligt werden, weil die Zahl der Betten pro Einwohner hier unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Das Land verlangt daher Zuschläge, um Wettbewerbsnachteile auszugleichen.

    Damit unterstreicht Baden-Württemberg seine Forderung nach regionalen Anpassungen, die eine flächendeckende Versorgung im Land sichern sollen.

    Quelle:
    swr.de

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