Kündigung wegen Krankheit? Gericht stärkt Rechte langjähriger Pflegeführungskraft
Krank wegen Kündigungsdruck? Ein Pflegeleiter wurde trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit krankheitsbedingt entlassen. Doch das Gericht sieht keinen Kündigungsgrund: Weder die Fehlzeiten noch die psychische Belastung rechtfertigen das Aus. Ein Urteil mit Signalwirkung.
- Personal
- Pflege
Ein langjähriger Pflegemanager geriet ins Visier seines Arbeitgebers – und zwar nicht wegen mangelhafter Leistung, sondern wegen wiederholter Krankheit. Der Arbeitgeber sah in den häufigen Fehlzeiten eine unzumutbare Belastung. Die Folge: eine krankheitsbedingte Kündigung. Doch das Arbeitsgericht Rostock widersprach. Die Kündigung sei unwirksam, da weder ein wichtiger Grund vorlag noch die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung erfüllt waren. Besonders deutlich: Aufgrund seines Alters und der über 15-jährigen Betriebszugehörigkeit war der Pflegeleiter tariflich vor einer regulären Kündigung geschützt. Auch die angeführte depressive Störung, ausgelöst durch den jahrelangen Konflikt mit dem Arbeitgeber, genügte nicht für eine negative Gesundheitsprognose. Die Arbeitsunfähigkeit hatte zum Kündigungszeitpunkt nur sechs Monate betragen – zu wenig für eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit. Das Urteil stärkt die Rechte langjähriger Fach- und Führungskräfte in sozialen Einrichtungen und unterstreicht die Bedeutung klarer medizinischer Prognosen in arbeitsrechtlichen Konflikten.
rechtsdepesche.de

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.