KV Bremen: Klarstellung zur Abrechnung im ärztlichen Bereitschaftsdienst ab 1. Oktober
Zum 1. Oktober 2024 treten neue Vergütungsziffern und angepasste Fallpauschalen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Kraft, während eine dauerhafte Lösung mit Sicherstellungspauschalen für Anfang 2025 angestrebt wird.
- Ökonomie
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten im ärztlichen Bereitschaftsdienst neue Ziffern für die Telefondienstpauschale sowie angepasste Fallpauschalen, die zunächst nur als Übergangslösung dienen. Diese Anpassungen betreffen den Fahrdienst, die telefonische Beratung sowie die Behandlung und variieren je nach Dienstzeit und Standort. Die endgültige Struktur der Sicherstellungspauschalen, die Härtefälle gezielter abfedern sollen, wird voraussichtlich frühestens im ersten Quartal 2025 festgelegt. Die KV Bremen hat die Änderungen im Zuge der Notdienstordnung implementiert und plant weitere Anpassungen, sobald umfassende Daten vorliegen. Zudem wurde klargestellt, dass die Mehrfachberechnung von Fallpauschalen in demselben Dienst ausgeschlossen ist, um Doppelerfassungen zu vermeiden…
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