KV-SH: Zusatzkennzeichnung im Zusammenhang mit Hybrid-DRG

Die Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit Hybrid-DRG-Eingriffen erfordert spezifische Kennzeichnungen, um sicherzustellen, dass die Leistungen korrekt zugeordnet und abgerechnet werden können.

12. September 2024
  • Ökonomie

Die Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit Hybrid-DRG-Eingriffen erfordert spezifische Kennzeichnungen, um sicherzustellen, dass die Leistungen korrekt zugeordnet und abgerechnet werden können. Um diese Verknüpfung mit einer Hybrid-DRG-OP herstellen zu können, müssen alle an der Operation beteiligten Ärzte den Hybrid-DRG-Fall in der eigenen Abrechnung mit der Kennziffer 99115 kennzeichnen. Dies gilt auch für Leistungserbringer, die aufgrund der Hybrid-DRG-Abrechnung keine weiteren Leistungen nach EBM geltend machen können. Auch hier ist eine Kennzeichnung mit der 99115 notwendig, damit begünstigende fallzahlbezogene Regelungen weiterhin korrekt umgesetzt werden können…

Quelle:

kvsh.de


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