KVBW: Jetzt Hybrid-DRGs abrechnen

Für ambulante Operationen sind die Abrechnungsmodalitäten der neuen Hybrid-DRG nun festgelegt.

14. März 2024
  • Ökonomie

Für ambulante Operationen sind die Abrechnungsmodalitäten der neuen Hybrid-DRG nun festgelegt. Ab dem 1. Januar 2024 rückwirkend können Fallpauschalen für ausgewählte Eingriffe über die vertragsärztliche Quartalsabrechnung bei der KVBW geltend gemacht werden. Der anfängliche „Startkatalog“ beinhaltet zwölf DRGs und 244 OPS-Codes, die fünf Leistungsbereichen zugeordnet sind…

Quelle:

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)


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