Länder sollen mehr Spielraum bei neuen Versorgungsformen erhalten
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft legt ein Positionspapier zur Weiterentwicklung der Ambulantisierung vor. Darin kritisiert sie die Hybrid-DRG, fordert neue Vergütungsmodelle und mehr Kompetenzen für Länder und sektorenübergreifende Einrichtungen…
- Politik
DKG formuliert Vorschläge zur Ambulantisierung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat in Berlin ein Positionspapier zur Weiterentwicklung ambulanter Behandlungen am Krankenhaus vorgelegt. Der Verband fordert mehr Entscheidungsspielraum für die Länder, eine auskömmlichere Finanzierung und weitergehende Befugnisse für geplante sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Anlass ist die seit 2024 geltende Ausweitung der Hybrid-DRG.
Kritik an Hybrid-DRG und Ausweitung
Nach Angaben der DKG eignen sich die Hybrid-DRG in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht als Grundlage für eine strukturierte Ambulantisierung. Die politisch vorgezogene Ausweitung erfolge vor Abschluss der gesetzlichen Evaluation zum 30. Juni. Laut Verband unterminierten die Pauschalen die Krankenhausplanung der Länder und setzten wirtschaftliche Anreize, die zu Wartelisten und Versorgungslücken führen könnten.
Alternativen für Vergütung und ambulantes Operieren
Stattdessen schlägt die DKG ein sektorspezifisches Kurzlieger-DRG-Modell für Behandlungen mit kurzer Verweildauer vor. Ergänzend sollen geeignete Leistungen schrittweise in den Katalog für Ambulantes Operieren überführt werden. Die Vergütung müsse leistungsgerecht ausgestaltet werden und dürfe nicht allein durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband festgelegt werden.
Rolle neuer Versorgungsstrukturen
Für die geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen fordert die DKG umfassende institutionelle Ermächtigungen zur ambulanten sowie hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung. Der Bundeskatalog solle weniger restriktiv ausgestaltet werden, damit Länder bedarfsgerechte Versorgungsaufträge erteilen können. Grundlage der Hybrid-DRG ist das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, das 2022 beschlossen wurde.
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