Länder stimmen KHAG mit Vorbehalten zu und verlangen schnelle Nachbesserungen

Der Bundesrat hat dem KHAG trotz deutlicher Kritik zugestimmt. Die Länder verzichteten auf den Vermittlungsausschuss, fordern aber weitere Korrekturen bei Praxistauglichkeit, Pflegepersonaluntergrenzen und Finanzierung…

30. März 2026
  • Politik

Der Bundesrat hat dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für die weitere Umsetzung der Krankenhausreform frei gemacht. Politisch ist das ein Kompromiss mit klaren Vorbehalten: Die Länder tragen das Gesetz mit, halten aber zentrale Regelungen weiter für unzureichend und kündigen Nachbesserungen an.

Sieben Ministerinnen und Minister kritisierten das Gesetz im Plenum noch einmal deutlich. Trotzdem verlangte am Ende kein Land mehr den Vermittlungsausschuss. Mecklenburg-Vorpommern zog seinen Antrag ebenso zurück wie einen weitreichenden Entschließungsantrag. Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterschrieben werden und tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Im Zentrum der Kritik stehen die Praxistauglichkeit der Reform, die Versorgung in ländlichen und ostdeutschen Regionen, die Pflegepersonaluntergrenzen, die Vorhaltevergütung und zu kurze Übergangsfristen. Mehrere Länder betonten, dass die Reform vor Ort umsetzbar sein müsse und ein Praxistest ab 2027 zeigen werde, wo weiterer Änderungsbedarf besteht.

Das KHAG verschiebt Fristen, senkt die Zahl der Leistungsgruppen von 65 auf 61 und regelt den Transformationsfonds für die Jahre 2025 bis 2035. Die Vorhaltevergütung wird erst ab 2030 finanzwirksam. Bund, Länder, Verbände und Kassen bewerten die Einigung als wichtiges Signal, erwarten aber weitere Gesetzgebung.

Quelle:
aerzteblatt.de

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