Länderabfrage zeigt regionale Unterschiede bei Leistungsgruppenanträgen

Knapp 1.600 somatische Krankenhäuser haben rund 20.700 Leistungsgruppenanträge gestellt. Allgemeine Innere Medizin, Chirurgie und Endoprothetik wurden besonders häufig beantragt…

13. August 2026
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Im Rahmen der Krankenhausreform haben knapp 1.600 somatische Krankenhäuser in Deutschland rund 20.700 Leistungsgruppenanträge gestellt. Das hat eine Abfrage des Deutschen Ärzteblatts bei den Medizinischen Diensten der Länder und den Landesgesundheitsministerien ergeben. Durchschnittlich beantragte jede Klinik zwischen zwölf und 30 Leistungsgruppen.

Ab 2027 soll die stationäre Versorgung nicht mehr nach Betten, sondern anhand von 61 Leistungsgruppen geplant werden. Grundlage sind das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) von 2024 und das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von 2026. Nur Kliniken mit zugewiesener Leistungsgruppe dürfen die entsprechenden Leistungen künftig erbringen und abrechnen.

Die Medizinischen Dienste hatten bis zum 31. Juli Zeit, die Anträge zu prüfen und ihre Gutachten den Landesgesundheitsministerien zu übergeben. Die meisten Dienste haben diese Frist eingehalten. Thüringen plant den Abschluss des Prüfverfahrens für die kommenden Wochen, Bremen für September. Brandenburg führt wegen der gesetzlichen Änderungen durch das KHAG eine zweite Antragsrunde durch, in der der MD noch beauftragt werden soll. Nordrhein-Westfalen ist ein Sonderfall. Da dort bereits vor der bundesweiten Reform eine Planung nach Leistungsgruppen bestand, ist eine Anpassung der Systematik erst ab 2031 erforderlich.

Besonders häufig beantragt wurden laut Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Leistungsgruppen der allgemeinen Grundversorgung: Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin. Auch Endoprothetik Hüfte und Knie sowie Wirbelsäuleneingriffe wurden vielfach beantragt. In Bayern kamen Kardiologie und Geburtshilfe hinzu. Bei Endoprothetik, Wirbelsäuleneingriffen und Bariatrischer Chirurgie geht Bayern von regionalen Überangeboten aus, die Auswahlentscheidungen erfordern werden. In Hamburg und Schleswig-Holstein beantragten viele Kliniken zusätzlich Wirbelsäuleneingriffe und die Revision von Hüft- und Knieendoprothesen.

Berlin verzeichnet mit durchschnittlich 30 Anträgen pro Klinik den höchsten Wert, Brandenburg mit zwölf den niedrigsten. In den übrigen Ländern liegt die Zahl zwischen 13 und 20.

In Rheinland-Pfalz wurden rund 70 Prozent der Anträge positiv geprüft, 30 Prozent erhielten ein negatives Gutachten. Häufiger Grund waren fehlende Nachweise zum Zulassungsumfang niedergelassener Belegärzte in Fächern wie HNO, MKG und Urologie. Das Ministerium betonte, daraus lasse sich kein Rückschluss auf die Versorgungsdichte ziehen. Zudem fiel auf, dass Kliniken mit mehreren Standorten teils an beiden Standorten identische Leistungsgruppen beantragten, obwohl ein Standort dafür nicht ausgerichtet war. Das Ministerium führte dies auf Unsicherheiten bei der Standortentfernung und möglichen Zusammenlegungen zurück.

Dr. Andreas Krokotsch, leitender Arzt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des MD Nord, plädierte für Augenmaß und befürwortete Ausnahmeregelungen, um die Versorgung im Übergang stabil zu halten.

Die meisten Länder wollen die Leistungsgruppen bis Ende 2026 final zuweisen und die neue Krankenhausplanung ab 1. Januar 2027 starten. Brandenburg plant den Start ab 2028. Länder, die früher entscheiden, erhalten vorab Informationen zur Verteilung der Vorhaltepauschalen auf die Klinikstandorte. Die neue Vergütungsstruktur mit 60 Prozent Vorhaltepauschalen und 40 Prozent diagnosebezogenen Fallpauschalen soll ab 2030 voll finanzwirksam werden.

Quelle:
aerzteblatt.de

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