LAG stärkt Rolle der Dokumentationsassistentin – Fachkenntnisse rechtfertigen höhere Eingruppierung

Klinische Dokumentationsassistentinnen arbeiten oft im Schatten – jetzt stärkt ein Urteil ihre Position: Wer Diagnosen kodiert und Daten qualifiziert aufbereitet, braucht Fachkenntnisse. Das Thüringer LAG erkennt dies an und spricht einer Klägerin die Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 zu.

28. März 2025
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Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat die Eingruppierung einer Dokumentationsassistentin in die Entgeltgruppe 5 bestätigt. Die Klägerin war für die medizinische Kodierung und Datenpflege im Krankenhaus verantwortlich – einschließlich der Erfassung von Diagnosen, OPS-Schlüsseln und Aufenthaltsdaten nach ICD und DRG. Das Gericht bewertete diese Tätigkeiten nicht als einfache Datenerfassung, sondern als zusammenhängenden, fachlich anspruchsvollen Arbeitsvorgang. Die Behauptung der Beklagten, es seien keine gründlichen Fachkenntnisse nötig, wies das Gericht zurück. Es betonte, dass auch vorbereitende Tätigkeiten – wie die Kodierung zur späteren Fallabrechnung – spezifisches Fachwissen erfordern. Das Berufsbild entspricht dem einer Klinischen Kodierfachkraft, für das laut BERUFENET der Agentur für Arbeit medizinische Fachkenntnisse auf dem Niveau einer MFA-Ausbildung vorausgesetzt werden. Die Entscheidung stärkt die Anerkennung qualifizierter nicht-ärztlicher Fachkräfte im Krankenhausbetrieb und betont deren zentrale Rolle für Dokumentation, Abrechnung und Qualitätssicherung…

Quelle:

arbeit-und-arbeitsrecht.de


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