Landarztquote vor Gericht: 28 Studierende klagen gegen Vertragsstrafen und nachträgliche Regeländerungen
Gegen die Landarztquote laufen bundesweit 28 Klagen von Medizinstudierenden, vor allem wegen unverhältnismäßiger Vertragsstrafen und nachträglicher Regeländerungen durch die Länder…
- Politik
28 Medizinstudierende in Deutschland klagen gegen die Landarztquote. Das zeigen Recherchen der Zeit auf Basis einer Abfrage bei den Landesgesundheitsministerien. Die meisten Klagen stammen aus Nordrhein-Westfalen, dem ersten Bundesland, das die Quote 2019 einführte.
Kern der juristischen Auseinandersetzung sind die Vertragsbedingungen: Wer über die Quote einen Studienplatz erhält, muss anschließend den Facharzt für Allgemeinmedizin absolvieren und danach meist zehn Jahre in einem unterversorgten Gebiet praktizieren. Bei Nichterfüllung droht eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro. Rechtsanwalt Joachim Rau aus Osnabrück, der mehrere Klagen vertritt, hält diese Summe für unverhältnismäßig. Ein Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2015 hatte maximal 150.000 Euro empfohlen.
Rau kritisiert zudem den Begriff „unverzüglich“ in den Verträgen, der Studierende zur sofortigen Facharztweiterbildung und Niederlassung verpflichte. Da eine Praxisübernahme oder -gründung mitunter mehr als ein Jahr dauere, sei der Begriff zu unbestimmt und die Vertragsstrafe deshalb unwirksam.
In NRW kommt ein weiterer Streitpunkt hinzu: Ursprünglich hatten Studierende die Wahl zwischen Allgemeinmedizin, Innerer Medizin und Kinder- und Jugendmedizin. Später schränkte das Land diese Wahlfreiheit ein, ohne die Verträge anzupassen. Rau bezeichnet das als „eindeutig rechtswidrig“.
Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) sieht sich bestätigt. Präsident Pascal Lemmer erklärte, die Klagen seien absehbar gewesen. Die Quote sei ineffektiv, ungerecht und rechtlich heikel. Landärzte gewinne man mit guten Arbeitsbedingungen und mehr Präsenz der Hausarztmedizin im Studium, nicht mit Zwangsmaßnahmen.
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