Landespflegekammer Rheinland-Pfalz weitet Mitgliedererfassung auf atypische Berufsfelder aus

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz treibt ausstehende Beiträge konsequent ein und erfasst verstärkt Pflegefachpersonen in atypischen Berufsfeldern wie Arztpraxen oder Kitas…

24. Juli 2026
  • Pflege
  • Politik

Rund 35 Prozent der kalkulierten Beitragseinnahmen sind bei der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz noch ausstehend. Das schränkt die verfügbaren Haushaltsmittel ein und zwingt die Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts, offene Forderungen konsequent einzuziehen.

Betroffen sind sowohl bereits registrierte Mitglieder als auch Pflegefachpersonen, die ihrer gesetzlichen Registrierungspflicht bislang nicht nachgekommen sind. Die Kammer vervollständigt derzeit ihre Mitgliedererfassung, um die Beitragspflicht gleichmäßig durchzusetzen.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eine Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht zugelassen hat, weitet die Kammer ihre Ermittlungen gezielt auf Pflegefachpersonen in atypischen Berufsfeldern aus. Dazu zählen Tätigkeiten in Arztpraxen, Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen.

Arbeitgeber und betroffene Pflegefachpersonen werden angeschrieben. Arbeitgeber sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Pflegefachpersonen müssen sich eigenständig registrieren, sobald sie eine kammerrelevante Tätigkeit ausüben, auch außerhalb der direkten Patientenversorgung.

Geschäftsführer Thorsten Müller betont, dass Mitgliedschaft und Beitrag untrennbar zusammengehören. Solidarität bedeute, dass alle ihren Teil beitragen, damit die Kammer die Interessen aller Pflegefachpersonen vertreten kann.

Quelle:
pflegekammer-rlp.de

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