Landgericht Aachen verpflichtet Google zur Löschung falscher KI-Aussagen über Chefarzt
Das Landgericht Aachen verpflichtet Google per Eilbeschluss, falsche KI-Behauptungen über einen Chefarzt zu löschen. Die Google-KI hatte ihn infolge einer Verwechslung als Sexualstraftäter dargestellt…
- Data und KI
Das Landgericht Aachen hat Google per Eilbeschluss verpflichtet, falsche KI-Aussagen über einen Chefarzt zu löschen. Das Gericht sieht den Konzern für eigenständige Antworten seiner KI-Suche verantwortlich. Das medienrechtliche Institut der Universität Münster veröffentlichte den Beschluss.
Auslöser war eine Verwechslung. Die Google-KI schrieb dem Chefarzt die Verurteilung eines anderen früheren leitenden Mitarbeiters derselben Klinik zu. Dieser soll eine Sekretärin gegen ihren Willen bedrängt und versucht haben, sie zu küssen. Das Landgericht Aachen verurteilte ihn wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Klinik stellte ihn zunächst frei und entließ ihn später.
Suchte man im KI-Modus mit dem Namen des Chefarztes und Zusätzen wie „Freistellung“ oder „Gerichtsverfahren“, schrieb die KI ihm die Verurteilung zu. Nach dem Hinweis eines Kollegen forderte er Google zur Löschung beziehungsweise Beseitigung des Fehlers auf. Der Konzern lehnte jegliche Maßnahmen ab.
Das Landgericht wertete die KI-Aussagen als Tatsachenbehauptungen, da sie dem Beweis zugänglich seien. Dieser war einfach zu führen, weil das Strafverfahren vor demselben Gericht gegen eine andere Person lief. Die KI verweise nicht nur auf Dritte, sondern treffe neue, eigenständige inhaltliche Äußerungen. Das Argument, sie seien Google nicht zurechenbar, ließ das Gericht nicht gelten, da Google die KI-generierte Suche bereitstelle.
Nach der Aufforderung durch den Chefarzt habe der Konzern auch von den falschen Behauptungen gewusst. Diese seien öffentlich sichtbar und geeignet, dem Chefarzt in der beruflichen Ehre und dem sozialen Geltungsanspruch erheblich zu schaden. Ihn auf das Hauptverfahren zu verweisen, sei ihm nicht zumutbar. Google darf die noch bis Mitte September abrufbaren Behauptungen nicht mehr wiederholen.
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