Landgericht Darmstadt prüft Klage zur Krankenhausfinanzierung

Die Kreisklinik Groß-Gerau fordert mehr als 1,7 Millionen Euro Schadensersatz und will gerichtlich klären lassen, ob der Bund für Folgen einer strukturellen Unterfinanzierung haften muss…

13. April 2026
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Die Kreisklinik Groß-Gerau will vor Gericht grundsätzlich klären lassen, ob der Bund für Schäden aus einer strukturell unzureichenden Krankenhausfinanzierung haften muss. Das Landgericht Darmstadt verhandelt damit nicht nur einen Einzelfall, sondern eine Grundsatzfrage zur Sicherung des gesetzlichen Versorgungsauftrags.

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt verhandelt am 28. Oktober 2026 über die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Klinik fordert für das Jahr 2023 mehr als 1,7 Millionen Euro Schadensersatz. Nach Angaben der Kreisklinik blieb dieser Betrag trotz vollständiger Leistungserbringung durch die geltenden Vergütungsmechanismen ungedeckt.

Geschäftsführerin Prof. Dr. Erika Raab spricht von einem strukturell nicht auskömmlichen System. Viele Krankenhäuser erfüllten ihren gesetzlichen Auftrag nur noch unter dauerhaften Verlusten. Die Kreisklinik verbindet das mit Folgen für die wohnortnahe Versorgung und für die Perspektiven der Beschäftigten.

Die Klinik reichte die Klage im Frühjahr 2024 ein. Ende 2024 antwortete der Bund auf die Klageschrift, im März 2025 folgte die Stellungnahme der Kreisklinik. Juristisch stützt sich die Klägerseite auf europäische Vorgaben zur Daseinsvorsorge. Sie argumentiert zudem, dass das KHVVG bereits entstandene Defizite nicht ausgleicht.

Quelle:
main-spitze.de

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