Landgericht Göttingen verurteilt Klinik zu einer Million Euro Schmerzensgeld nach Geburtsfehlern
Das Landgericht Göttingen hat einem schwerbehinderten Mädchen eine Million Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Bei der Geburt im Jahr 2016 unterliefen Hebamme und Arzt mehrere Behandlungsfehler, darunter das Unterlassen eines Kaiserschnitts. Das Kind ist dauerhaft beeinträchtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Medizin
- Ökonomie
- QM
Das Landgericht Göttingen hat ein Rekordurteil gefällt. Ein Mädchen erhält eine Million Euro Schmerzensgeld wegen schwerer Fehler bei seiner Geburt im Jahr 2016. Nach Feststellung des Gerichts unterließen die verantwortliche Hebamme und der behandelnde Arzt den notwendigen Kaiserschnitt. Zudem wurde das Neugeborene unzureichend überwacht und nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Auch der auf solche Fälle spezialisierte Notdienst wurde nicht rechtzeitig hinzugezogen. Die Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass das Klinikpersonal den kritischen Zustand hätte erkennen müssen. Das Mädchen lebt seitdem mit gravierenden körperlichen und geistigen Einschränkungen, benötigt ständige Betreuung und kann nicht selbstständig essen. Eine Besserung seines Gesundheitszustands ist nach Einschätzung des Gerichts nicht zu erwarten. Das ausgesprochene Schmerzensgeld ist die bislang höchste Summe des Landgerichts Göttingen. Die Geburtsstation des betroffenen Krankenhauses wurde inzwischen geschlossen.
t-online.de