Landgericht Münster verurteilt Palliativpfleger nach Morphin-Überdosis zu 6.300 Euro Geldstrafe

Das Landgericht Münster verurteilte einen Palliativpfleger nach einer eigenmächtigen Morphin-Überdosis mit Todesfolge zu 90 Tagessätzen, sah keinen versuchten Totschlag und verhängte kein Berufsverbot…

21. Mai 2026
  • Pflege

Das Landgericht Münster hat einen 28-jährigen Palliativpfleger zu einer Geldstrafe von 6.300 Euro verurteilt. Er hatte 2023 einem 91-jährigen Patienten auf einer Palliativstation in Münster eigenmächtig 50 Milligramm Morphin verabreicht, ohne ärztliche Anordnung. Der Patient starb wenige Stunden später.

Der ursprüngliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf versuchten Totschlag. Sie forderte drei Jahre Haft und warf dem Pfleger vor, den Patientenwillen falsch eingeschätzt zu haben. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Pfleger ohne Tötungsabsicht handelte. Er sei zum Tatzeitpunkt allein auf der Station gewesen und habe trotz mehrerer Versuche keinen Arzt erreicht. Das Gericht wertete die Tat als „aus der Not geboren“ und erkannte Mitgefühl als Motiv an. Ob die Überdosis den Tod allein verursachte, ließ sich nicht feststellen.

Verurteilt wurde der Pfleger wegen fahrlässiger Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Urkundenfälschung. Er hatte die verabreichte Dosis in den Unterlagen einem bereits verstorbenen Patienten zugeordnet, um die Abweichung zu verschleiern, und dies später einer Kollegin erzählt.

Ein Berufsverbot wurde nicht ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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