Legalisierung auf Bewährung: Cannabisregelung wird nicht zurückgenommen

Das Cannabisgesetz bleibt trotz Kritik aus der Union vorerst bestehen. Eine Evaluierung im Herbst 2025 soll Klarheit bringen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach verbucht den Koalitionskompromiss als Erfolg – doch das Thema bleibt politisch umkämpft.

15. April 2025
  • Politik


Gesundheitsminister Karl Lauterbach kann einen politischen Zwischenerfolg verbuchen: Das Cannabisgesetz bleibt trotz erheblicher Kritik seitens der Union zunächst in Kraft. CDU und SPD einigten sich im neuen Koalitionsvertrag auf eine ergebnisoffene Evaluierung im Herbst 2025. Damit wird das Gesetz nicht zurückgenommen, sondern bleibt als politischer Kompromiss bestehen. Lauterbach zeigt sich erleichtert, doch die Union hält weiter an ihrem Ziel fest, die Teillegalisierung rückgängig zu machen. Für Konsumenten bedeutet dies vorerst Rechtssicherheit. Seit April 2024 dürfen Erwachsene Cannabis in begrenzten Mengen besitzen und anbauen, auch nicht-kommerzielle Anbauvereine sind erlaubt. Der Flickenteppich bei der Umsetzung bleibt: Thüringen ist Vorreiter, Bayern meldet Vollzugsprobleme. Für die SPD ist das Ergebnis ein Etappensieg, für die Union jedoch kein Abschluss. Das Gesetz bleibt Teil eines politischen Versuchslabors mit offenem Ausgang…

Quelle:

ruhr24.de


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