Legionellen am Uniklinik Köln: Verantwortliche bleiben straffrei

Das Kölner Landgericht stellte das Legionellen-Verfahren gegen einen Mitarbeiter gegen 2.000 Euro ein. Höhere Verantwortliche bleiben wegen Verjährung straffrei…

19. Juni 2026
  • QM

Rund sechs Jahre nach dem Legionellen-Ausbruch an der Uniklinik Köln mit drei Toten und drei Verletzten hat das Kölner Landgericht das einzige laufende Strafverfahren gegen Zahlung von 2.000 Euro eingestellt. Weitere Verfahren sind wegen eingetretener Verjährung ausgeschlossen.

Der einzige Angeklagte, ein 60-jähriger Mitarbeiter eines Tochterunternehmens der Klinik, trug laut Gericht eine Mitverantwortung, weil er die Biozid-Gabe in die Verdunstungskühlanlage nicht engmaschig genug kontrolliert hatte. Das Gericht bewertete seinen Tatbeitrag jedoch als „sehr gering“.

Der Vorsitzende Richter Prof. Jan F. Orth machte deutlich, dass die wesentliche Verantwortung bei höher angesiedelten Verantwortungsträgern liege. Die Organisationsstruktur der Uniklinik in den Jahren 2019 und 2020 bezeichnete er als „desaströs“. Es sei völlig ungeklärt gewesen, wer für die Kontrolle des Anlagenwassers auf Krankheitserreger zuständig war, obwohl die Gefahr von Verdunstungskühlanlagen allgemein bekannt gewesen sei.

Eine Vielzahl dieser höher angesiedelten Verantwortungsträger habe kausale Beiträge zu den Krankheits- und Todesfällen geleistet, so Orth. Weder hätten sie auf der Anklagebank gesessen noch zur Aufklärung beigetragen. In Zeugenaussagen hätten sie stattdessen versucht, „die Kammer hinters Licht zu führen“.

Im Mai 2020 war mit Legionellen belasteter Wasserdampf aus der Verdunstungskühlanlage durch Wind in ein Bettenhaus der Klinik gelangt. Sechs Patienten erkrankten an Lungenentzündung, drei starben, drei überlebten nach Antibiotikabehandlung.

Quelle:
kma-online.de

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