Lehren aus der Pandemie: Finanzierung muss sich an Versorgungsrolle orientieren

9. November 2021
  • Politik
  • Ökonomie

  • Pandemie offenbart Verwerfungen in der Krankenhauslandschaft
  • Reformagenda verträgt keinen Aufschub
  • Bundespolitische Leitplanken zur Vermeidung von unnötiger Bürokratie

Anlässlich ihrer jährlichen Mitgliederversammlung richten die kommunalen Großkrankenhäuser einen gemeinsamen Appell an die Fachexpert_innen in den Verhandlungsgruppen zum Koalitionsvertrag einer Ampel-Koalition. „Die Ergebnisse unseres Klinikvergleiches machen die Verwerfungen in der Krankenhauslandschaft deutlich sichtbar“, fasst Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG-Kliniken), die Ergebnisse der zweitägigen Versammlung in Darmstadt zusammen. Gemäß AKG-Benchmark haben sich die Jahresergebnisse der AKG-Kliniken, trotz umfangreicher Ausgleichszahlungen aus dem Krankenhausrettungsschirm, in Summe um rund 62% verschlechtert. Die Verschlechterungen liegen damit sogar noch deutlich höher als der kürzlich von den Universitätsklinika veröffentlichte Wert. „Die Finanzhilfen haben sich immer nur an den vorhandenen Betten orientiert und zu keiner Zeit an der tatsächlichen Versorgungsrolle“, betont Bracht sichtlich besorgt mit Blick auf eine dringend notwendige Finanzierungsreform.

Angesichts der neuerlichen Forderungen aus den Bundesländern, planbare Operationen zu verschieben und Ausgleichzahlungen aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren appelliert Nils Dehne, Geschäftsführer der AKG-Kliniken an die neue Mehrheit im Bundestag: „Die Finanzierung der Krankenhäuser, darf sich nicht länger nur an leeren oder vollen Betten orientieren. Wer es mit einer qualitätsorientierten Krankenhausversorgung ernst meint, muss auf Basis der Erkenntnisse aus der Pandemie dringend ein Umdenken einleiten und die verschiedenen Versorgungsrollen angemessen berücksichtigen.“ Aus Sicht der AKG-Kliniken gilt das sowohl für kurzfristige Rettungsmaßnahmen wie auch für eine zukünftige Finanzierungsreform.
Eine klare Definition und Abgrenzung verschiedener Versorgungsrollen ist für eine Notfall-, Struktur- und Finanzierungsreform der Krankenhauslandschaft unabdingbar. Die aktuelle Pandemielage und der damit verbundene Handlungsbedarf sind eine gute Gelegenheit wesentliche Eckpunkte für eine zügige Umsetzung der dringend notwendigen Reformen bereits im Koalitionsvertrag zu verankern:

1. Notfallreform

  • Umsetzung der bereits in der 19. Legislaturperiode vorgelegten Notfallreform auf Basis einer gesellschaftsrechtlichen Kooperationsverpflichtung von Krankenhäusern und Kassenärzten in einem Integrierten Notfallzentrum (INZ).
  • Festlegung einer fallunabhängigen Strukturfinanzierung je nach Ausstattungsstufe der INZ.
  • Gesetzliche Verankerung einer „Auftragsleistung“ zur Beauftragung von Krankenhäusern durch INZ oder Kassenärzten im Rahmen der Notfallversorgung (z.B. für radiologische Diagnostik).

2. Strukturreform

  • Entwicklung eines Systems aus drei aufeinander aufbauenden Versorgungsstufen für die Einteilung der Krankenhäuser anhand der Anzahl von Fachabteilungen, der Rolle in der Notfallversorgung sowie der Erreichbarkeit.
  • Verankerung einer nach Versorgungsstufe differenzierten Investitionszuschussquote aus dem Bundeshaushalt bzw. Aufstockung und Verlängerung des Krankenhausstrukturfonds zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen an die Versorgungsstufen.

3. Finanzierungsreform

  • Erweiterung des bestehenden Auftrags zur Entwicklung eines Instruments der Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus, um eine Methode zur aufwandsgerechten Vergütung von pflegerischen Leistungen entsprechend der ermittelten Bedarfe
  • Verankerung von fallunabhängigen Strukturpauschalen je nach Versorgungsstufe

Die AKG-Kliniken fordern den Gesetzgeber dazu auf, seine Gestaltungsmöglichkeiten durch klare und verbindliche Rahmensetzungen an die Organe der Selbstverwaltung voll auszuschöpfen und damit unnötige Bürokratie durch die Konsensfindung der Selbstverwaltungspartner zu vermeiden. Das AKG-Stufenmodell stellt derzeit des umfassendste und nachhaltigste Reformkonzept für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft dar. In diesem Sinne stehen die AKG Kliniken auch der kommenden Bundesregierung als konstruktiver Gesprächspartner und Mitgestalter der Versorgungslandschaft zur Verfügung.

Die AKG-Kliniken
Die AKG-Kliniken sind ein Interessenverbund von 25 Großkrankenhäusern und Krankenhausverbünden aus dem gesamten Bundesgebiet mit einem Umsatz von rund 9,7 Milliarden Euro. Sie repräsentieren derzeit fast 43.500 Betten und vertreten damit über 9,0 % der gesamtdeutschen Krankenhausversorgung. Gut 1,8 Millionen Patienten im Jahr werden in den Häusern der AKG-Kliniken von nahezu 123.500 Mitarbeitenden vollstationär behandelt. Alle Mitglieder sind Maximalversorger in kommunaler Trägerschaft und decken damit das gesamte medizinische Spektrum ab. Als kommunale Krankenhäuser erbringen die Mitglieder der AKG-Kliniken eine wichtige Leistung für die Versorgung der gesamten Bevölkerung, von der Grund- bis zur Maximalversorgung. Damit leisten sie einen wichtigen gesundheitspolitischen Beitrag. Die Gewinne werden reinvestiert und nicht an Investoren abgeführt. So bleiben die Gelder den Regionen erhalten.

Quelle:

akg-kliniken.de


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