Leistungsgruppen als Kern der Krankenhausreform

Mit der Einrichtung eines Leistungsgruppenausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird ein zentraler Baustein der Krankenhausreform umgesetzt. Dieses Gremium legt bundeseinheitliche Vorgaben für Klinikstrukturen fest und soll die Behandlungsqualität durch präzise Definitionen der Leistungsgruppen maßgeblich verbessern.

13. Januar 2025
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Der Leistungsgruppenausschuss, ein zentraler Bestandteil der Krankenhausreform, wird ab Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und monatlich tagen. Ziel des Gremiums ist es, einheitliche Vorgaben für 65 Leistungsgruppen zu definieren, die Standards für Personal und technische Ausstattung in Kliniken setzen. Diese Strukturvorgaben sind Voraussetzung dafür, dass Krankenhäuser bestimmte Behandlungen anbieten dürfen. Der Ausschuss, beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt, wird von Vertretern des GKV-Spitzenverbands, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Bundesärztekammer und weiterer Akteure besetzt. Auch Patientenorganisationen und der Medizinische Dienst Bund werden beratend einbezogen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fordert eine zügige Umsetzung, da die erste Rechtsverordnung bis Ende März 2025 vorliegen soll, um ab Januar 2027 wirksam zu werden…

Quelle:

aerzteblatt.de