Leistungsgruppen mit Grundrechten der Krankenhausträger vereinbar

AOK-Rechtsgutachten zur Krankenhausplanung

5. April 2023
  • Ökonomie
  • Politik

AOK-Rechtsgutachten zur Krankenhausplanung
 
Die Einführung eines an Leistungsgruppen orientierten Systems zur Krankenhausplanung und die Festlegung von Kriterien, die der Bedarfsermittlung dienen, sind mit den Grundrechten der privaten und gemeinnützigen Krankenhausträger vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Winfried Kluth, Lehrstuhl-Inhaber für Öffentliches Recht an der Universität Halle-Wittenberg. Das Gutachten entstand im Auftrag des AOK-Bundesverbandes…

Quelle:

bibliomedmanager.de


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