Leistungsgruppen-Streichungen ohne Fachgrundlage: G-BA mahnt Transparenz an
Die unparteiischen Mitglieder des G-BA äußern sich kritisch zum Entwurf der ersten Empfehlungen des Leistungsgruppenausschusses (LGA) zur Änderung der Anlage 1 (§ 135e SGB V). Sie bemängeln die fehlende Begründung für weitreichende inhaltliche Änderungen, insbesondere für die Streichung ganzer Leistungsgruppen.
- Politik
Am 8. Juli 2025 hat der G-BA eine formelle Stellungnahme zu dem Entwurf abgegeben. Grundsätzlich begrüßen die Mitglieder fachliche Präzisierungen und sprachliche Klarstellungen. Sie kritisieren jedoch deutlich, dass der Beschlussentwurf ohne eine fachlich-inhaltliche Begründung eingereicht wurde, entgegen § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung der LGA. Als besonders problematisch wird die geplante Streichung ganzer Leistungsgruppen (LG 3 [Infektiologie], 16 [Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie], 47 [Spezielle Kinder- und Jugendmedizin], 65 [Notfallmedizin]) angesehen, da diese tiefgreifende Auswirkungen auf die Rechtsverordnung und die Krankenhausplanung haben kann. Eine fundierte Begründung sei unerlässlich für die Nachvollziehbarkeit und Qualität der Gremienarbeit.
Für die Leistungsgruppen 18 (Bauchaortenaneurysma), 22 (Herzchirurgie für Kinder und Jugendliche), 43 (perinataler Schwerpunkt), 45 (Perinatalzentrum Level 2), 48 (Kinderhämatologie und -onkologie mit Stammzelltransplantation) sowie 49 (Kinderhämatologie und -onkologie mit Leukämie- und Lymphombehandlung) sollen die normativen Verweise auf G-BA-Richtlinien im Bereich „Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen“ werden aktualisiert, da sie nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.
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