Leistungsgruppen und LOPS-Richtlinie: Neue Vorgaben verändern die Krankenhausplanung
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHVVG) wurden bundesweit einheitliche Leistungsgruppen eingeführt, die künftig die Grundlage für die Krankenhausplanung und die Vorhaltevergütung bilden. Der neue Grouper bringt komplexe Zuweisungslogiken mit sich, die strategische Entscheidungen der Kliniken beeinflussen. Hohe Qualitätsvorgaben können erhebliche Investitionen erfordern. Die LOPS-Richtlinie des MD-Bundes regelt nun verbindlich die Prüfabläufe, ersetzt die Interimsfassung und bringt Detailänderungen, etwa in der Geriatrie. Die Umsetzung verläuft in den Bundesländern unterschiedlich.
- Ökonomie
Am 11. Dezember 2024 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in Kraft getreten. Zentrale Elemente sind bundesweit einheitliche Leistungsgruppen, die Einführung der Hybrid-DRGs und die Vorhaltevergütung. Die 65 aktuellen Leistungsgruppen basieren auf dem NRW-Modell und wurden um neue Bereiche wie spezielle Traumatologie, Infektiologie und Notfallmedizin ergänzt. Ein bundesweit eingesetzter Grouper sortiert Fälle anhand komplexer Kriterien wie OPS-Codes, Alter oder der längsten Verweildauer in Fachabteilungen. Ein identischer Fall kann je nach Struktur der Behandlung in unterschiedliche Leistungsgruppen fallen.
Kliniken müssen strategische Entscheidungen darüber treffen, welche Gruppen sie beantragen. Hohe Qualitätsanforderungen können Investitionen in Personal und Ausstattung erforderlich machen. Ob sich diese rechnen, hängt von der Fallzahl ab. Die Bundesländer sind in der Umsetzung sehr unterschiedlich weit – von abwartendem Verhalten bis zu intensiven Abstimmungen mit Kassen und Behörden.
Am 24. Mai 2025 veröffentlichte der MD-Bund nach Genehmigung durch das BMG die LOPS-Richtlinie. Sie ersetzt die bisherige Interims-STROPS-Regelung. In der Richtlinie werden Beauftragungsgründe, Datenanforderungen, Fristen und Prüfabläufe festgelegt. Besonderheiten betreffen unter anderem die Verknüpfung bestimmter Leistungsgruppen mit G-BA-Richtlinien sowie geänderte personelle Anforderungen in der Geriatrie. Die neuen Regelungen schaffen zwar klare Strukturen, erhöhen jedoch den Planungs- und Umsetzungsaufwand in den Kliniken.
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