Leistungsgruppen-Vergabe: Länder dürfen langfristige Mindestmengenerfüllung priorisieren

Das OVG NRW gibt dem Land Spielraum bei der Krankenhausplanung. Frühere Mindestmengen dürfen die Auswahlentscheidung prägen, auch wenn andere Kriterien erfüllt sind…

11. Februar 2026
  • Politik

Das OVG NRW bestätigt den Entscheidungsspielraum des Landes bei der Vergabe von Versorgungsaufträgen. In einem Beschluss vom 26. Januar 2025 erlaubt das Gericht, die bisherige Erfüllung von Mindestmengen als eigenständiges Auswahlkriterium heranzuziehen. Maßgeblich ist, ob ein Krankenhaus die vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebenen Mindestmengen in der Vergangenheit regelhaft und verlässlich erreicht hat.

Der Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2022 legt Auswahlkriterien nicht abschließend fest. Die zuständige Behörde darf daher weitere sachgerechte Kriterien berücksichtigen. Dazu zählt auch die langfristige Leistungsstabilität. Im entschiedenen Fall blieb ein Krankenhaus trotz teilweiser Erfüllung formaler Kriterien ohne Zuweisung der Leistungsgruppe Thoraxchirurgie.

Das Gericht stellt klar, dass ein unbefristeter Versorgungsauftrag höhere Anforderungen an die Prognosesicherheit stellt als die jährliche Mindestmengenprognose. Fallzahlen nahe oder oberhalb der geltenden Mindestmengen liefern dafür eine belastbare Grundlage. Das Land darf diese Erwägung in seine Auswahlentscheidung einbeziehen.

Quelle:
quaas-partner.de

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