LG Notfallmedizin: Prüfpflicht, ohne Zukunft?
Die Leistungsgruppe Notfallmedizin hängt politisch in der Luft. Zwar ist ihre Prüfung laut LOPS-Richtlinie verbindlich, doch der Gesetzgeber plant offenbar ihre vollständige Streichung, ohne dies klar anzusagen. Kliniken drohen nun, kostspielige Prüfungen durchzuführen, deren Ergebnis bald wertlos sein könnte. So entsteht ein Bürokratiemonster – mitten in einer Reform, die eigentlich Entlastung bringen soll.
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Die LG Notfallmedizin steht exemplarisch für die aktuelle Unsicherheit rund um die Krankenhausreform. Ursprünglich war sie eng mit der Leistungsgruppe Intensivmedizin verknüpft. In späteren FAQ-Versionen des InEK wurde diese Kopplung jedoch deutlich abgeschwächt. Nun droht sogar die vollständige Streichung: Laut Koalitionsvertrag könnte die Leistungsgruppe Notfallmedizin ganz entfallen. Dafür reicht aber keine einfache Rechtsverordnung. Der § 135d SGB V müsste angepasst werden. Damit stünde auch die Zukunft des gesamten Level-Systems auf dem Prüfstand.
Brisantes Detail: Die Qualitätskriterien der LG Notfallmedizin unterliegen bereits der Prüfung durch den MD. Die neue LOPS-Richtlinie regelt hierfür ein verbindliches Verfahren. Bis zum 30. September 2025 müssen die Länder die Prüfaufträge vergeben. Sollte die LG später entfallen, wäre dieser Aufwand umsonst. Das wäre ein Rückschritt für die angestrebte Entbürokratisierung.
Die LG Notfallmedizin ist eine von fünf neuen Leistungsgruppen, die es in NRW bislang nicht gab. Der LG-Grouper weist ihr – wie auch der LG Intensivmedizin – keine Fälle direkt zu. Dennoch ist sie Voraussetzung für die Einordnung eines Standorts in das neue Level-System nach dem KHTG. In der LOPS-Richtlinie ist sie weiterhin mit verbindlichen Anforderungen aufgeführt.
Die LG Notfallmedizin ist eine von fünf neuen Leistungsgruppen, die es in NRW bislang nicht gab. Der LG-Grouper weist ihr – wie auch der LG Intensivmedizin – keine Fälle direkt zu. Dennoch ist sie Voraussetzung für die Einordnung eines Standorts in das neue Level-System nach dem KHTG. In der LOPS-Richtlinie ist sie weiterhin mit verbindlichen Anforderungen aufgeführt.
Für Krankenhäuser mit Sicherstellungsauftrag in ländlichen Regionen bleibt offen, ob sie die Prüfung durchlaufen müssen. Unklar ist zudem, wie eine parallele Prüfung nach den Richtlinien des G-BA und der LOPS-Richtlinie zu handhaben ist. Für Fachkliniken (Level F) ist die LG derzeit nicht erforderlich. Eine rechtliche Präzisierung steht jedoch noch aus.
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