LG Stuttgart: Patientenvermittlungsverträge sind sittenwidrig
Das Landgericht Stuttgart hat Patientenvermittlungsverträge auf Provisionsbasis für sittenwidrig und damit nichtig erklärt, mit weitreichenden Folgen für die Krankenhäuser, weil damit die ethischen und wirtschaftlichen Grundlagen des Medizintourismus in Frage gestellt werden.
- Ökonomie
Ein aktuelles Urteil befasst sich mit der rechtlichen Bewertung von Patientenvermittlungsverträgen zwischen einer Klinik und einem externen Betreuungsunternehmen im Bereich des Medizintourismus. Diese Verträge sahen vor, dass die Vermittlungsfirma für ihre Dienstleistungen, zu denen auch die Akquisition und Betreuung internationaler Patienten gehörte, eine Provision von bis zu 20 % der Behandlungskosten erhielt. Das Gericht erklärte derartige Vereinbarungen für sittenwidrig, da sie gegen die Grundprinzipien der ärztlichen Berufsausübung verstießen. Die Patientenvermittlung habe sich ausschließlich am Wohl des Patienten zu orientieren und dürfe nicht durch wirtschaftliche Anreize beeinflusst werden. Auch das so genannte Krankenhausprivileg, das Krankenhäusern wirtschaftliche Freiheiten einräumt, rechtfertigt solche Praktiken nicht. Die Nichtigkeit betrifft den gesamten Vertrag, also auch zulässige Nebenleistungen wie Übersetzungs- oder Logistikdienste. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Krankenhäuser und den Medizintourismus haben, indem es bestehende Kooperationen in Frage stellt und neue Maßstäbe für ethisches Handeln setzt…
landesrecht-bw.de

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