Linnemann will Informationspflicht bei Beitragserhöhungen wieder einführen
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz strich die schwarz-rote Koalition die Informationspflicht der Krankenkassen bei Beitragserhöhungen. Gesundheitsminister Linnemann will sie im Kern wieder einführen, auch digital…
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Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Informationspflicht der gesetzlichen Krankenkassen bei Beitragserhöhungen wieder einführen. Die schwarz-rote Koalition hatte diese Pflicht mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gestrichen. Seit Ende Juli müssen Kassen ihre rund 75 Millionen Mitglieder nicht mehr informieren, wenn der Zusatzbeitrag steigt. Linnemann sprach sich gegenüber der Rheinischen Post dafür aus, Versicherte künftig individuell zu informieren, etwa per App oder Brief.
Verbraucherschützer hatten die Streichung scharf kritisiert. Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband warnte, das Sonderkündigungsrecht werde faktisch ausgehöhlt. Es erlaubt Versicherten, bei einer Beitragserhöhung sofort die Kasse zu wechseln, gilt aber nur im Monat der erstmaligen Erhöhung. Wer nicht informiert wird, kann es kaum nutzen.
Thomas Moormann vom vzbv hatte bereits beim Gesetzesbeschluss gefordert, der Gesetzgeber müsse die Informationspflicht zwingend korrigieren. Er ging davon aus, dass die Regierung sie in einem weiteren Gesetz in eingeschränkter Form wieder einführen werde. Digitale Wege hält er für sinnvoll, besteht aber darauf, dass nicht-digitale Versicherte weiterhin postalisch informiert werden müssen. Den Vorschlag, Beitragsänderungen über die Gehaltsabrechnung nachzuvollziehen, bezeichnete er als realitätsfern.
GKV-Spitzenverbandschef Oliver Blatt und SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis sprachen sich ebenfalls für eine digitale Informationspflicht aus, mit postalischer Absicherung für Versicherte ohne digitalen Zugang. Die Koalition hatte die ursprüngliche Pflicht mit Entbürokratisierung und Einsparungen von rund 100 Millionen Euro jährlich begründet. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt derzeit bei 2,9 Prozent und hat sich seit 2022 mehr als verdoppelt.
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