Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV): – alle Regelungen im Detail
- Ökonomie
Mit Einführung der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) im Jahre 2012 wurde auch für Krankenhäuser die ambulante Behandlung von Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen möglich. Inzwischen ist die Anzahl der ASV-Teams erheblich gestiegen. Damit stellen sich für immer mehr Ärzte und Verwaltungsmitarbeiter Fragen zur ASV, sowohl zum Zugang als auch zur praktischen Arbeit.
Im Werk werden neben den erforderlichen Normtexten (§ 116b SGB V, Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V – ASV-RL, ASV-Abrechnungsvereinbarung – ASV-AV) u.a. folgende Themen dargestellt:
Zugang zur ASV,
Anforderungen an die Ausgestaltung,
Fragen der praktischen Tätigkeit und Organisation,
Abrechnung und damit verbundene Fragen,
Muster einer Kooperationsvereinbarung.