Lockerung der Qualifikationsanforderungen für Bauchaortenaneurysma-OPs zeitweise beschlossen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen für Bauchaortenaneurysma-Operationen leicht gelockert
3. Januar 2024
- QM
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen für Bauchaortenaneurysma-Operationen leicht gelockert: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Krankenhäuser Pflegepersonal mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in der Intensivpflege zur Erfüllung der Fachweiterbildungsquote für Intensivpflege und Anästhesie hinzuziehen. Diese temporäre Regelung ist bis zum Ende des Jahres 2024 gültig…
Quelle:
g-ba.de

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