LSG bestätigt Schiedsspruch: Zytostatika-Zuschläge bleiben bei 100 Euro

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen die Festlegung eines einheitlichen Zuschlags von 100 Euro pro Zubereitung für Zytostatika, monoklonale Antikörper und Folinate abgewiesen. Auf die Krankenkassen könnten dadurch Mehrkosten von rund 400 Millionen Euro pro Jahr zukommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

27. August 2025
  • Ökonomie


Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen den von der Schiedsstelle festgelegten Zuschlag von 100 Euro pro Zubereitung für Zytostatika, monoklonale Antikörper und Folinate abgewiesen. Der Spitzenverband hatte eine Absenkung gefordert und sich dabei auf ein Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestützt. Dieses hatte Arbeitspreise von 31 beziehungsweise 29 Euro vorgeschlagen.

Die Richterinnen und Richter des 16. Senats sahen den Ermessensspielraum der Schiedsstelle jedoch nicht überschritten. Die in der Arzneimittelpreisverordnung genannten niedrigeren Zuschläge stellten nach ihrer Einschätzung keine verbindliche Preisgrenze dar, sondern lediglich eine Auffangregelung.

Zuvor war der Zuschlag gestaffelt: Für Zytostatika und monoklonale Antikörper zwischen 71 und 81 Euro, für Folinate 39 Euro. Mit der Entscheidung von Oktober 2022 gilt nun ein einheitlicher Satz von 100 Euro.

Nach Angaben des Gerichts musste die Schiedsstelle die widersprüchlichen Ergebnisse des Gutachtens nicht weiter aufklären. Der Beschluss verstoße weder gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot noch gegen das Rückwirkungsverbot. Für die Krankenkassen entstehen dadurch potenzielle Mehrkosten von etwa 400 Millionen Euro jährlich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob die Beträge der Arzneimittelpreisverordnung als Preisgrenze gelten, wurde eine Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Quelle:

aerzteblatt.de