LSG Celle setzt (Ausrufe)Zeichen: ‚Ausrufezeichenkodes‘ im Krankenhaus unerlässlich

Krankenhäuser müssen bei multiresistenten Keimen immer die „Ausrufezeichenkodes“ U80.-! kodieren, auch wenn sich die Therapie nicht ändert und/oder kein sonstiger Aufwand nachgewiesen werden kann

2. Mai 2024
  • MD

Krankenhäuser müssen bei multiresistenten Keimen immer die „Ausrufezeichenkodes“ U80.-! kodieren, auch wenn sich die Therapie nicht ändert und/oder kein sonstiger Aufwand nachgewiesen werden kann

Das Landessozialgericht Celle hat in einem aktuellen Urteil die Bedeutung der sogenannten „Ausrufezeichenkodes“ bei der Kodierung von Krankenhausleistungen unterstrichen. In dem verhandelten Fall ging es um die Kodierung einer Antibiotikatherapie bei einem Patienten mit multiresistenten Keimen. Die Kasse hatte die Honorarzahlung um 4.000 Euro gekürzt, da sie eine Änderung der Therapie oder einen erhöhten Aufwand als Nachweis für die Kodierung vermisste. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Klinik: Die „Ausrufezeichenkodes“ U80.-! seien immer dann zu kodieren, wenn entsprechende Erreger vorhanden sind, unabhängig von Therapieänderungen oder erhöhtem Aufwand…

Quelle:

aerztezeitung.de


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